Krankmeldung
Auszug aus dem Schulgesetz NRW § 43 Abs. 2
"Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen."
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind vor Schulbeginn online krankzumelden. Bitte geben Sie Vorname und Nachname und die Klasse Ihres erkrankten Kindes ein. Im Kasten geben Sie bitte eine kurze Begründung und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung ein.
Eine telefonische Abmeldung Ihres erkrankten Kindes ist ebenfalls möglich. Sollte Ihr Kind erkrankt sein und nicht am Unterricht teilnehmen können, bitten wir unter der Telefon Nummer 0 29 21 / 56 56 vor Schulbeginn um einen entsprechenden telefonischen Hinweis. Sollte Ihr Anruf nicht persönlich entgegen genommen werden, hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Eine schriftliche Entschuldigung sollte jedoch spätestens nach drei Tagen vorliegen.